Verträge

Die Netzzugangsbedingungen werden vom Verteilnetzbetreiber gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz veröffentlicht.
Die Netzzugangsbedingungen sind Bestandteil des Netznutzungsvertrages.

Ein Muster unseres Lieferantenrahmenvertrages und Netznutzungsvertrages finden Sie hier:

Lieferantenrahmenvertrag:

Netznutzungsvertrag:

Musterverträge für öffentliche Ladesäulenbetreiber (LPB)

Zusatzrahmenvereinbarung

Der Ladepunktbetreiber betreibt mindestens einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung zur Versorgung von Elektromobilen mit elektrischer Energie. Damit ist er Letztverbraucher im Sinne des EnWG.

Die BNetzA hat in Ihrem Beschluss  vom 21.12.2020 (BK6-20-160) den Ladesäulenbetreibern die Möglichkeit gegeben, die bilanziellen Energiemengen je Ladevorgang zuzuordnen.

Dies ist in der „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität“ (NZR-EMob) geregelt.