Gaseinspeisung

Allgemeine Informationen zur Einspeisung von Biogas in unser Gasverteilnetz

Die Gasnetzzugangsverordnung regelt die Bedingungen, zu dem die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten laut dem Energiewirtschaftsgesetz § 20 Abs. 1 Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren.
Anhand der Verteilnetzkarte Gas können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, in welcher Kommune wir Erdgasverteilungsleitungen betreiben. Im Interesse der Umwelt werden wir Biogasanlagen vorrangig in das Erdgasverteilungsnetz einbinden. Beim Ablauf haben wir uns wie folgt auf konkrete Fristen festgelegt. 

Einreichung von Unterlagen

Innerhalb einer Woche nach Eingang Ihrer Anfrage bestätigen wir die Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen oder informieren Sie darüber, welche Details eventuell noch fehlen. (Bitte benutzen Sie hierzu unser Formblatt Netzanschlussbegehren Biogas.) Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen von uns eine Übersicht über den erforderlichen Prüfungsumfang. Anschließend können Sie die nach der Gasnetzzugangsverordnung vorgesehene Netzanschlussprüfung bei uns in Auftrag geben. Diese Prüfung beinhaltet die Planung aller für die Einbindung notwendigen Anlagen und Leitungen sowie eine Kostenschätzung. Für die Prüfung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 7.800,00 Euro (zzgl. USt).

Netzanschlussprüfung

Nachdem Sie eine Anzahlung von 25 Prozent auf die Prüfungskosten geleistet haben, werden wir Ihnen innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Ergebnis der umfassenden Netzanschlussprüfung vorlegen.

Netzanschlussvertrag, Einspeisevertrag

Einen Netzanschlussvertrag Biogas werden wir Ihnen zeitgleich mit unserer Mitteilung über die Netzanschlussprüfung vorlegen. An diesen halten wir uns 3 Monate gebunden. Nach Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages werden wir dann gemeinsam mit Ihnen den Netzanschluss planen. Spätestens nach 18 Monaten muss mit dem Bau der Biogasaufbereitungsanlage begonnen werden. Rechtzeitig vor Fertigstellung der Anlage werden wir Ihnen einen Einspeisevertrag Biogas vorlegen.

Inbetriebnahme der Anlage

Nach Fertigstellung der Anlage und Unterzeichnung des Einspeisevertrages Biogas können Sie dann Biogas in unser Netz einspeisen.

Vergütung

Die Vergütung der Biogaseinspeisung werden wir im Gutschriftverfahren ausführen, sodass Sie keine Rechnungen an uns erstellen müssen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie nach unserer Bearbeitung.

Zum Download: