Netzentgelte

Vorläufige Netzentgelte 2025

Diese Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.

Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2025 ermittelt wurden; somit sind die Entgelte aus dieser Veröffentlichung nicht verbindlich.

Änderungen können sich insbesondere aus noch ausstehenden Bescheiden der Bundesnetzagentur, einer möglichen weiteren Anpassung der vorgelagerten Netzentgelte sowie behördlichen und regulatorischen Vorgaben ergeben.

Die verbindlichen Netzentgelte für 2025 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2025 bekanntgegeben.

vorläufiges Preisblatt - Nutzung von Gasverteilungsnetzen mit vorgelagerten Netzkosten - gültig ab 01.01.2025

Netzentgelte 2024

Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der von der Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung zur Anwendung.

Die energis-Netzgesellschaft mbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 ARegV i.V.m. § 28 GasNEV die Netzentgelte für das Jahr 2024.

Konzessionsabgaben Gas

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der energis-Netzgesellschaft mbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV zur Anwendung.

Die zulässigen Höchstsätze betragen bei der Belieferung von Tarifkunden:

  • Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern: 0,51 ct/kWh
  • Bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern: 0,22 ct/kWh

bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh