Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der von der Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung zur Anwendung.
Die energis-Netzgesellschaft mbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 ARegV i.V.m. § 28 GasNEV die Netzentgelte für das Jahr 2024.