Diese Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2025 ermittelt wurden; somit sind die Entgelte aus dieser Veröffentlichung nicht verbindlich.
Änderungen können sich insbesondere aus noch ausstehenden Bescheiden der Bundesnetzagentur, einer möglichen weiteren Anpassung der vorgelagerten Netzentgelte sowie behördlichen und regulatorischen Vorgaben ergeben.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2025 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2025 bekanntgegeben.