Stromeinspeisung

Der Anschluss und der Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem öffentlichen Verteilnetz erfordern die Genehmigung des Netzbetreibers. Erst nach Erteilung der Genehmigung ist der Anschlussnehmer berechtigt, die Anlage an das Netz der energis-Netzgesellschaft mbH anschließen zu lassen.

Für das An- und Fertigmeldungsverfahren beauftragen Sie bitte einen eingetragenen Elektrofachbetrieb.
Die Unterlagen, die wir je Erzeugerart benötigen, entnehmen Sie bitte unseren nachfolgend aufgeführten Informationsmappen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 EEG 2014 auf null verringert, solange Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben (Anlagenregister) nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung übermittelt haben.
Weiter verringert sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Saz 2 EEG 2014 auf den Monatsmarktwert, solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6 (technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung) verstoßen.

Was ist zu tun, damit die Einspeiseanlage angeschlossen wird?

Die Anmeldeunterlagen sind vollständig vom Elektrofachbetrieb entweder elektronisch über das Portal oder an die jeweils zuständige Außenstelle - siehe Ansprechpartner vor Ort - einzureichen.

Wir prüfen dann, ob ein vorhandener Netzanschluss für die Einspeiseanlage genutzt werden kann oder ein neuer Anschluss erstellt werden muss. Wenn die technischen Vorraussetzungen für den Anschluss Ihrer Einspeiseanlage geschaffen sind, kann von Ihrem Elektrofachbetrieb eine Fertigmeldung pro Messung eingereicht werden.

Danach wird der Zähler montiert. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Strom in unser Netz einspeisen. Falls Sie eine Anlage in Überschusseinspeisung betreiben, wird der Bezugszähler gegen einen Zwei-Energien-Richtungszähler (Bezug/Einspeisung) ausgetauscht.

Nach der Zählermontage erhalten Sie von uns Unterlagen, die für die Aufnahme der Vergütung wichtig sind (z.B. Anlagendatenblatt, Umsatzsteuerausweis, Abrechnungsformular, Konformitätserklärung). Falls weitere Unterlagen auszufüllen wären, senden wir Ihnen diese selbstverständlich zu.

Wichtig:
Das EEG verlangt keinen Einspeisevertrag zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.

Hinweis:
Auf dem Anlagendatenblatt geben Sie uns das Datum der Erstinbetriebnahme der Anlage an (es handelt sich nicht um das Datum der Zählermontage sondern den Zeitpunkt, an dem die Anlage betriebsfertig montiert war).

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben zur Einspeiseanlage.

Haben wir alle vergütungsrelevanten Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurückerhalten, können wir Ihnen den Strom, den Ihre Anlage einspeist, vergüten.

Für die Vergütung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme maßgeblich.