Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der energis-Netzgesellschaft mbH der Messstellenbetrieb von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. zwischen Netzbetreiber und Lieferant ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages bzw. eines Messstellenvertrages erforderlich.
Bezugnehmend auf die "Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens" der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001 vom 09.09.2010) stellt die energis-Netzgesellschaft mbH nachfolgend die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge als Muster zum Download bereit: