Das Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.

Das neue Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de

Die bisherigen Meldewege für EEG- und KWK-Anlagen sind nicht mehr aktiv. Ab sofort können Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.

Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und Ihre Anlagen im MaStR-Webportal zu registrieren.

Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Strom-/Gashändler.

Hinweis:
Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden.

Für die Registrierungen im MaStR gilt die novellierten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).

Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten:

  • Schritt 1
    Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen). Beachten Sie: die Zugangsdaten, die Sie in der Vergangenheit für das PV-Meldeportal erhalten haben, sind für das Marktstammdatenregister nicht gültig.
  • Schritt 2
    Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst).
  • Schritt 3
    Sie registrieren die Erzeugungseinheit. Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch diese Registrierung geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt.

Registrierungshilfen und entsprechende Videoanleitungen zur Registrierung im MaStR finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html

Wichtig für Sie: Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:

  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i.d.R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Im Anschluss an Ihre Registrierung sind wir als Netzbetreiber in der Pflicht, die Daten zu den Einheiten und den Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und ggf. zu korrigieren (Netzbetreiberprüfungen).

Sollten die von Ihnen im MaStR angegebenen Daten nicht mit denen bei uns angegebenen Daten übereinstimmen, werden Sie von uns zur Datenkorrektur aufgefordert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter in der Hotline des Marktstammdatenregisters unter T 0228 143 333 oder kontaktieren Sie die Mitarbeiter über das Kontaktformular unter www.marktstammdatenregister.de/Kontakt.

Zum Download: