Veröffentlichungspflichten Einspeisung

Jahresmeldung EEG-Einspeisung

Gemäß § 77 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sind Übertragsnetzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Der für die energis-Netzgesellschaft mbH zuständige Übertragungsnetzbetreiber ist die Amprion GmbH.