Technische Bedingungen
- Die BDEW-Richtlinien sind außer Kraft gesetzt und dürfen nur noch für "Übergangsanlagen" nach dem Energiesammelgesetz aus 2019 bis zum 30.06.2020 angewendet werden. Für Windkraftanlagen gilt auf Antrag eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.