Die Netzbetreiber sind verpflichtet zur Abwicklung eines netzübergreifenden Transportes eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, in der sie alle Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit regeln, die notwendig sind, um einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang zu angemessenen Bedingungen zu gewähren.
Die aktuell gültige Fassung der Kooperationsvereinbarung finden Sie hier: