Fragen und Antworten

Die 10 häufigsten Fragen:

Wir empfehlen Ihnen bereits hier die Kontaktaufnahme mit einem Installationsunternehmen zur Planung und Dimensionierung Ihrer Kundenanlage.

Für die Stromnutzung ist es erforderlich, dass Ihnen Ihr Installateur eine Baustromverteilung bereitstellt. Die Leistungsinanspruchnahme eines Vorabnetzanschlusses darf 30 kW nicht überschreiten. Die Nutzung eines Vorabnetzanschlusses ist auf max. 18 Monate begrenzt.

Jede Leistungserhöhung bedingt eine Prüfung der netztechnischen Machbarkeit. Damit die energis Netzgesellschaft mbH das Verteilungsnetz, den Netzanschluss (Hausanschluss) sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Planer oder der Errichter - auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräte.

Für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage des Kunden wendet der Errichter das bei der energis Netzgesellschaft mbH übliche Verfahren an. Dies gilt auch bei Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder Zusammenlegung.

Nach Eingang der Auftragsbestätigung zur Ausführung des Netzanschlusses benötigen wir eine Vorlaufzeit von ca. 3-4 Wochen für Genehmigungsverfahren und zur Materialdisposition.

Gemäß TAB 2007, Abschnitt 2, ist vor dem Anschluss folgender Anlagen und Geräte die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen:

  • Neue und erweiterte Kundenanlagen
  • Heiz- und Klimageräte
  • Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW

Entsprechende Anschlussanfragen sind bevorzugt per E-Mail an anfrage@energis-netzgesellschaft.de einzureichen.

Energieversorger sind zur Einspeisung von Strom aus Photovoltaik Großanlagen verpflichtet. Dennoch muss für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaik Anlagen eine Einspeisezusage eingeholt werden. Grundlage für die Einspeisezusage ist die Netzverträglichkeitsprüfung. Diese wird auf Antrag des Anlagenbetreibers vom Energieversorger durchgeführt.

... zum Thema Einspeisung

Unter Netzrückwirkung versteht man die Beeinflussung des Verteilnetzes durch angeschlossene elektrische Geräte und die gegenseitige Beeinflussung von elektrischen Geräten über das Verteilnetz. Die Kosten zur Behebung dieser störenden Beeinflussungen gehen zu Lasten des Verursachers. Der Anlagenbesitzer haftet bei Störungen und Schäden im Versorgungsnetz oder an Anlagen Dritter, wenn seine Anlagen unzulässig hohe Netzrückwirkungen verursachen.

Bei Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen (Energieerzeugungsanlagen, elektronisch gesteuerte Anlagen, etc.), kann der Netzbetreiber Abnahmemessungen zu Lasten des Anlagenbesitzers verlangen. Falls Sie eine der v.g. Anlagen am Netz der energis Netzgesellschaft mbh betreiben wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unsere Service-Hotline 0681 4030-4030.

Störungshotline Strom:
+49 (0) 681 9069-2611

Störungshotline Gas:
+49 (0) 681 9069-2610

Störungshotline Wasser:
+49 (0) 681 9069-2613