Der Anschluss und der Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem öffentlichen Verteilnetz erfordern die Genehmigung des Netzbetreibers. Erst nach Erteilung der Genehmigung ist der Anschlussnehmer berechtigt, die Anlage an das Netz der energis-Netzgesellschaft mbH anschließen zu lassen.
Für das An- und Fertigmeldungsverfahren beauftragen Sie bitte einen eingetragenen Elektrofachbetrieb.
Die Unterlagen, die wir je Erzeugerart benötigen, entnehmen Sie bitte unseren nachfolgend aufgeführten Informationsmappen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 EEG 2014 auf null verringert, solange Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben (Anlagenregister) nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung übermittelt haben. Weiter verringert sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Saz 2 EEG 2014 auf den Monatsmarktwert, solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6 (technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung) verstoßen.