Mit Arbeitszähler
Die erzeugte Energie wird teilweise oder gar nicht in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Der eingespeiste Strom wird durch den Netzbetreiber analog Option 1 vergütet. Die Vermarktung des eingespeisten Stroms an einen Direktvermarkter ist nicht möglich.
Mit intelligentem Messsystem
Die erzeugte Energie wird teilweise oder gar nicht in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Der eingespeiste Strom wird durch den Netzbetreiber (analog Option 1) oder einen Direktvermarkter vergütet. Für die Vermarktung durch einen Direktvermarkter ist eine fristgemäße Anmeldung durch den Direktvermarkter beim Netzbetreiber durchzuführen (bitte beachten Sie den in der Option 2 beschriebenen Anmeldezeitraum sowie die gesetzlich vorgesehene Vermarktungspauschale (0,2 Cent/kWh für 2021)).
Weiterer Hinweis:
Wenn Sie die Anlage von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umstellen und Ihre Anlage größer 30 kW ist oder Sie mehr als 30.000 kWh Eigenverbrauch erzielen, sind für den die Freigrenze übersteigenden Eigenverbrauch 40 % EEG Umlage abzuführen. In diesem Fall ist ein separater Erzeugungszähler notwendig.