Diese Option wird automatisch gewählt, wenn keine weiteren Schritte durch die Anlagenbetreiberin oder den Anlagenbetreiber eingeleitet werden. Der Netzbetreiber nimmt den gesamten erzeugten Strom weiterhin auf und vergütet ihn mit dem Jahresmarktwert abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/kWh (für 2021). Der Jahresmarktwert bildet den Mittelwert der monatlich berechneten Marktwerte eines Jahres und wird auf der Internetseite Netztransparenz von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht. Für das Jahr 2020 lag er für Solar bei rund 2,4 ct/kWh.
Eine Änderung der vorhandenen Zähler ist hierfür nicht erforderlich, bis das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die für diese Anlagen notwendige Markterklärung für intelligente Messsysteme veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt kommt der Netzbetreiber hinsichtlich der Nachrüstung mit einem intelligenten Messsystem auf die Anlagenbetreiberin oder den Anlagenbetreiber zu. Dies gilt grundsätzlich nur für Anlagen größer 7 kW.
Die Option 1 ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2027.
Wenn Sie diese Option wählen und bisher Ihre erzeugte Energie voll in das öffentliche Netz eingespeist haben, bleibt Ihr Messkonzept unverändert.