Anlagenbetreiber können vom Netzbetreiber für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, den sie ... direkt vermarkten und der tatsächlich eingespeist sowie von einem Dritten abgenommen worden ist, vom Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen (§ 31 Abs.1).
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz sieht seit dem 01. August 2014 folgende Neuerungen bei der Direktvermarktung vor:
- Verpflichtende Direktvermarktung für alle Neuanlagen über 500 kW ab Inbetriebnahme. Ab 01.01.2016 müssen alle Neuanlagen über 100 kW direkt vermarkten.
- Die bisherige Managementprämie wird in den Vergütungssätzen mit eingepreist.
- § 38 ermöglicht die "Einspeisevergütung in Ausnahmefällen", wenn die Direktvermarktung in ausnahmsweise vorübergehend nicht möglich ist.
- Das Grünstromprivileg entfällt.
- Ab 01.04.2015 ist eine Fernsteuerung auch für Bestandsanlagen vom Direktvermarkter/Stromhändler gesetzlich vorgeschrieben!