Im Zuge des Rollouts intelligenter Messsysteme (iMSys) tauschen wir bis 2030 sukzessive alle Zähler aus, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtend umgebaut werden müssen. Demnach erhalten Sie ein iMSys, wenn:
- Ihr jährlicher Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt
- Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kW betreiben
- Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG nutzen
Als Berechnungsgrundlage wird Ihr durchschnittlicher Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Bei der Stromeinspeisung dient Ihre vertraglich angemeldete Einspeiseleistung als Grundlage.
Wann Ihr Zähler ausgetauscht wird, hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und regionalen Gegebenheiten ab.