Zählerwechsel auf Kundenwunsch

Wer erhält ein intelligentes Messsystem?

Im Zuge des Rollouts intelligenter Messsysteme (iMSys) tauschen wir bis 2030 sukzessive alle Zähler aus, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtend umgebaut werden müssen. Demnach erhalten Sie ein iMSys, wenn:

  • Ihr jährlicher Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt
  • Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kW betreiben
  • Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG nutzen

Als Berechnungsgrundlage wird Ihr durchschnittlicher Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Bei der Stromeinspeisung dient Ihre vertraglich angemeldete Einspeiseleistung als Grundlage.

Wann Ihr Zähler ausgetauscht wird, hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und regionalen Gegebenheiten ab.

Zählerwechsel auf Kundenwunsch

Möchten Sie schon jetzt von einem iMSys profitieren, können Sie den vorgezogenen Pflichteinbau über das nachfolgende Formular anfragen. Auch Kunden, die nicht für den gesetzlichen Pflichtrollout vorgesehen sind, können auf Wunsch einen optionalen Einbau anfragen.

Wenn Sie als Marktpartner für Ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig ein intelligentes Messsystem beantragen möchten, treten Sie mit uns in Kontakt.

Die Kosten der angefragten Zusatzleistung entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb unter Abschnitt 2.

Für den Einbau eines intelligenten Messsystems wird Ihr Messkonzept von uns individuell geprüft. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung, ob es bei Ihnen technisch möglich ist, ein intelligentes Messsystem einzubauen.

Formular: Zählerwechsel auf Kundenwunsch