Zählerwechsel auf Kundenwunsch

Wer erhält ein intelligentes Messsystem?

Im Zuge des Rollouts intelligenter Messsysteme (iMSys) tauschen wir bis 2030 sukzessive alle Zähler aus, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtend umgebaut werden müssen. Demnach erhalten Sie ein iMSys, wenn:

  • Ihr jährlicher Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt
  • Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kW betreiben
  • Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG nutzen

Als Berechnungsgrundlage wird Ihr durchschnittlicher Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Bei der Stromeinspeisung dient Ihre vertraglich angemeldete Einspeiseleistung als Grundlage.

Wann Ihr Zähler ausgetauscht wird, hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und regionalen Gegebenheiten ab.

Zählerwechsel auf Kundenwunsch

Möchten Sie schon jetzt von einem iMSys profitieren, können Sie den vorgezogenen Pflichteinbau über das nachfolgende Formular anfragen. Auch Kunden, die nicht für den gesetzlichen Pflichtrollout vorgesehen sind, können auf Wunsch einen optionalen Einbau anfragen.

Wenn Sie als Marktpartner für Ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig ein intelligentes Messsystem beantragen möchten, treten Sie mit uns in Kontakt.

Bitte beachten Sie, dass durch den Einbau des intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch einmalig und ggf. auch wiederkehrend Mehrkosten auf Sie zukommen. Preise für die vorzeitige Ausstattung und die jährlichen Kosten des Zählers variieren je nach Durchschnittsjahresverbrauch der letzten drei Jahre bzw. installierter Leistung der Einspeiseanlage.

Handelt es sich um eine nicht für den gesetzlichen Pflichtrollout vorgesehene Anlage, fällt gemäß unseres Preisblattes neben den Entgelten für Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und dem Einmalentgelt ein zusätzlich jährlich zu zahlendes Entgelt an. Die aktuell gültigen Entgelte entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb unter 2.

Zusatzleistungsvertrag

Durch Abschicken des Formulars stellen Sie eine Anfrage zum Einbau des intelligenten Messsystems und stimmen dem Zustandekommen des Zusatzleistungsvertrages zu. Der Vertrag kommt - nach positiver Prüfung eines möglichen Einbaus - durch Zugang einer Auftragsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zustande. Es gelten unsere AGB. Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes.

Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen und der Vertrag kommt dementsprechend nicht zustande.

Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel bis zu 4 Monate.

Formular: Zählerwechsel auf Kundenwunsch