Fragen und Informationen zur Jahresverbrauchsablesung

Als Ihr regionaler Messstellenbetreiber/Netzbetreiber sind wir verpflichtet einmal jährlich Zählerstände zu ermitteln und Ihrem Energielieferanten zur Verfügung zu stellen. In diesem Jahr wird eine Ablesung ohne persönlichen Kontakt erfolgen.

Eine Ablesung ohne persönlichen Kontakt hat für Sie viele Vorteile

  • Um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen, brauchen Sie zu keinem bestimmten Tag mehr anwesend zu sein.
  • Sie entscheiden selbst, wann Sie bis zum vorgegebenen Termin ablesen.
  • Die Übermittlung der Zählerstände ist auch bequem online oder mit dem Smartphone über den QR-Code möglich.

Zusätzliche Informationen zur Durchführung der Ablesung finden Sie auf der Ablesekarte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Informationen (FAQs) weiter unten zur Verfügung.

Es ist keine umfangreiche Registrierung notwendig. Geben Sie einfach die auf der Ablesekarte aufgedruckten Zugangsdaten an oder scannen Sie den angegebenen QR-Code mit Ihrem Smartphone.

Bitte führen Sie die Ablesung bis spätestens zum angegebenen Rücksendedatum durch und melden den Zählerstand an uns zurück.

Hier Zählerstand erfassen.

Fragen und Antworten

Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 40b Abs. 1 S. 1 EnWG ) sind die Energielieferanten verpflichtet, den Energieverbrauch über den Zeitraum von 365 Tagen abzurechnen.
Weicht Ihr tatsächliches Ablesedatum vom geplanten Ablesedatum (Sollablesestichtag) ab, so wird der Zählerstand zur Abrechnung auf das geplante Ablesedatum hoch- bzw. runtergerechnet. Der mitgeteilte Zählerstand dient in diesen Fällen als Basis, um eine qualitativ bestmögliche Schätzung auf das geplante Ablesedatum vornehmen zu können.

Bitte wenden Sie sich an Ihren vor Ort zuständigen Wasserversorger.

Lesen Sie bitte nur die auf der Ablesekarte genannten Zähler ab. Wir haben dort die entsprechenden Zählernummern angedruckt.

Auf den Zeitpunkt der Abrechnung durch Ihren Lieferanten haben wir als Messstellenbetreiber/Netzbetreiber keinen Einfluss. Dadurch können Ablese- und Abrechnungstermin voneinander abweichen.

Bitte erfassen Sie den Zählerstand in jedem Fall. Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber/Netzbetreiber sind wir verpflichtet mindestens einmal jährlich einen Zählerstand zu ermitteln. Diese von Ihnen abgelesenen Zählerstände werden durch uns auch automatisch Ihrem aktuellen Lieferanten übermittelt.