Es gelten feste (und ggf. zeitabhängige) Leistungsobergrenzen, in denen die Einspeisung und/oder der Bezug beschränkt ist - beispielsweise unterschiedlich je nach Tageszeit, Wochentag oder Jahreszeit.
Ein FCA (Flexible Connection Agreement) ist eine Netzanschlussvereinbarung mit flexiblen Betriebsbedingungen. Sie erlaubt neuen Anlagen einen Anschluss, auch wenn nicht jederzeit volle Netzkapazität vorhanden ist. Statt eines klassischen Anschlusses werden beim FCA zeitliche oder betriebliche Bedingungen vereinbart – technisch begründet, transparent und jederzeit einhaltbar.
FCAs werden damit ein zentrales Werkzeug für eine zukunftsfähige und effizientere Netzausgestaltung bei energis-Netzgesellschaft mbH: Sie helfen, sowohl Erneuerbare Energien und Speicher in engpassbehafteten Regionen anzuschließen als auch Bezugskunden in unseren Netzgebieten optimal einzubinden.
Seit 2025 erlaubt es der Gesetzgeber ausdrücklich, flexible Netzanschlussvereinbarungen nach § 17 Abs. 2b EnWG bzw. § 8a EEG abzuschließen. Vor dem Hintergrund des starken Zubaus von erneuerbaren Energien, großen Batteriespeichern und neuen Verbrauchern nutzt energis-Netzgesellschaft mbH dieses Instrument, um Netze besser auszulasten und mehr Kundinnen und Kunden einen Netzanschluss zu ermöglichen.





