FCA – Flexible Netzanschlussvereinbarung

Ein FCA (Flexible Connection Agreement) ist eine Netzanschlussvereinbarung mit flexiblen Betriebsbedingungen. Sie erlaubt neuen Anlagen einen Anschluss, auch wenn nicht jederzeit volle Netzkapazität vorhanden ist. Statt eines klassischen Anschlusses werden beim FCA zeitliche oder betriebliche Bedingungen vereinbart – technisch begründet, transparent und jederzeit einhaltbar.

FCAs werden damit ein zentrales Werkzeug für eine zukunftsfähige und effizientere Netzausgestaltung bei energis-Netzgesellschaft mbH: Sie helfen, sowohl Erneuerbare Energien und Speicher in engpassbehafteten Regionen anzuschließen als auch Bezugskunden in unseren Netzgebieten optimal einzubinden.

Seit 2025 erlaubt es der Gesetzgeber ausdrücklich, flexible Netzanschlussvereinbarungen nach § 17 Abs. 2b EnWG bzw. § 8a EEG abzuschließen. Vor dem Hintergrund des starken Zubaus von erneuerbaren Energien, großen Batteriespeichern und neuen Verbrauchern nutzt energis-Netzgesellschaft mbH dieses Instrument, um Netze besser auszulasten und mehr Kundinnen und Kunden einen Netzanschluss zu ermöglichen.

Ziel von FCAs: Anschluss in Netzen mit temporär verfügbaren Kapazitäten ermöglichen

Beispielhafte Darstellung: Der Anschluss am Wunsch-NVP (Netzverknüpfungspunkt) ist auch mit FCA nicht immer technisch möglich und muss im Einzelfall geprüft werden.

Möglichkeiten der vertraglichen Flexibilisierung

Ein FCA ist eine vertragliche Vereinbarung, dessen Bausteine je nach Anwendungsfall variieren können. Die Restriktionen können sich auf die Einspeise- und/oder Bezugsseite beziehen. Welches Produkt für den konkreten Anwendungsfall in Frage kommt, wird im Rahmen der Netzanschlussprüfung durch energis-Netzgesellschaft mbH bewertet.

Mögliche Arten der Leistungsbeschränkung:

Es gelten feste (und ggf. zeitabhängige) Leistungsobergrenzen, in denen die Einspeisung und/oder der Bezug beschränkt ist - beispielsweise unterschiedlich je nach Tageszeit, Wochentag oder Jahreszeit.

Die Einspeise- oder Bezugsbeschränkungen werden von einer Kenngröße, beispielsweise der regionalen prognostizierten PV- und/oder Windeinspeisung, abhängig gemacht. Ergänzend besteht eine korrigierende (kurative) Rückfallebene, über die der Netzbetreiber in Ausnahmesituationen kurzfristig eingreifen kann, um Netzengpässe zu vermeiden.

Es gelten zeitabhängige Grenzen, welche zyklisch mit geringem zeitlichem Vorlauf vom Netzbetreiber vorgegeben werden. Dieses Modell ermöglicht eine besonders flexible, datengetriebene und netzoptimierte Betriebsweise, da es sich kontinuierlich an die aktuelle Netzsituation anpasst. Gleichzeitig stellt es jedoch hohe Anforderungen an Prognosen, Automatisierung, IT-Schnittstellen und technische Steuerbarkeit der Anlagen. Diese Form ist unser Zielbild für die kommenden Jahre und wird voraussichtlich ab etwa 2030 umsetzbar sein.

Wir erweitern 2026 unser Produktportfolio, um Netzkunden auch bei vollen Netzen einen Anschluss zu ermöglichen.

energis-Netzgesellschaft mbH entwickelt derzeit mehrere FCA basierte Anschlusslösungen für unterschiedliche Technologien und Anwendungsfälle.

Das FCA-Produkt für Batteriespeicher (Stand-Alone) ist bereits vollständig ausgearbeitet. Wir befinden uns aktuell in der Pilotphase mit ausgewählten Projekten, bevor das Produkt in den breiten Rollout geht.

Batteriespeicher (Stand-Alone)
Das FCA-Produkt für Batteriespeicher (Stand-Alone) ist bereits vollständig ausgearbeitet. Wir befinden uns aktuell in der Pilotphase mit ausgewählten Projekten, bevor das Produkt in den breiten Rollout geht.
Biogasanlagen
Neue Anlagen und Leistungserweiterungen sollen künftig per FCA anschließbar sein – für einen schnelleren Netzanschluss ohne umfassenden Netzausbau.
Überbauungen mit PAV,E-Regelung
Die Anschlussleistung bestehender Wind- oder PV-Anlagen soll zukünftig auch für zugebaute Anlagen einer weiteren Technologie (Wind- oder PV) nutzbar sein.
Batteriespeicher (Co-Location)
Kombinationen aus Erzeugung und Speicheranbindung werden FCA-fähig entwickelt, um Bestandsanschlüsse effizienter zu nutzen.

Batteriespeicher (StandAlone)

In der Hoch- und Mittelspannung

Der Batteriespeicher (Stand-Alone) ist das erste vollständig ausgearbeitete FCA-Produkt von energis-Netzgesellschaft mbH und befindet sich bereits in der Pilotphase. Ziel ist ein sicherer und gleichzeitig wirtschaftlich attraktiver Betrieb für große Speicheranlagen, auch in Regionen, in denen das Netz zeitweise ausgelastet ist.

Das Grundprinzip: Regelbasiertes Leistungsband in Abhängigkeit zu den lokalen Gegebenheiten

Um zusätzliche Engpässe durch Batteriespeicher zu vermeiden, orientiert sich das zulässige Einspeise- und Bezugsverhalten des Speichers an der tatsächlichen regionalen Erzeugung von Wind- und/oder Photovoltaikanlagen.

Der Anlagenbetreiber gewährleistet zu jedem Zeitpunkt durch eigenständige Fahrplanerstellung die Einhaltung der Betriebsbereiche. Anderenfalls kann die Anlage durch energis-Netzgesellschaft mbH entschädigungsfrei abgeregelt werden.

Des Weiteren behält sich energis-Netzgesellschaft mbH vor, die Anlage in Ausnahmesituationen kurativ einzuschränken.

Konkret bedeutet das:

Die Einspeiseleistung des Speichers wird eingeschränkt, wenn regionale Wind oder Photovoltaikanlagen hohe Einspeisungen aufweisen. In solchen Situationen muss der Betreiber seine Einspeisung entsprechend reduzieren, um Netzengpässe zu vermeiden.

Umgekehrt wird der Strombezug des Speichers begrenzt, wenn nur sehr geringe Einspeisemengen aus Wind und Solarenergie verfügbar sind. In diesen Fällen muss der Betreiber den Speicherbezug im Fahrplan entsprechend anpassen.

Beide Einschränkungen erfolgen gleitend und vorausschauend, auf Basis der regionalen Erzeugungsprognosen. Aufgrund netzplanerischer Grundsätze gibt es zur Gewährung der Netzstabilität mehrere Ausgestaltungvarianten hinsichtlich der Betriebsbereiche.

Grenzen von FCAs

Auch FCAs können nicht jede Engpasssituation lösen:

Keine Lösung bei dauerhaften Engpässen
FCAs helfen nur bei zeitweisen Überlastungen. Bleibt ein Netzabschnitt dauerhaft voll, ist Netzausbau notwendig.

Physische Infrastruktur bleibt begrenzt
Räume, Schaltfelder, schutztechnische Vorgaben und technische Kapazitäten können die Anzahl neuer Anschlüsse begrenzen – auch mit FCA.

Wohin entwickelt sich das FCA-Angebot?

Die Produktpalette rund um flexible Netzanschlüsse wird sich auch in den kommenden Jahren konsequent weiterentwickeln. Mit mehr Automatisierung, leistungsfähigen IT-Schnittstellen und einer immer feineren Steuerbarkeit der Anlagen können wir künftig deutlich dynamischer auf die tatsächliche Netzsituation reagieren.

Unser Ziel: Die Leistungsgrenzen eines Netzanschlusses situativ und mit möglichst geringer Vorlaufzeit zu steuern. Damit können wir Anlagen noch flexibler einbinden und Lastbänder für Betreiber bereitstellen, die sich am tatsächlichen Netzbedarf orientieren.

Das bedeutet:
Sie profitieren von größerer Flexibilität, mehr Anschlussmöglichkeiten und besseren Nutzungschancen Ihrer Anlage.

Auf diesem Weg schreiten wir Schritt für Schritt voran – immer mit zwei Leitgedanken:

  • Netzsicherheit steht an erster Stelle.
  • Kundinnen und Kunden sowie das Energiesystem sollen spürbar profitieren.

Langfristig entsteht so ein Netz, das nicht nur mehr Anschlussmöglichkeiten bietet, sondern auch intelligenter, effizienter und deutlich anpassungsfähiger wird.

FAQs - Allgemein

Anfragen für Batteriestromspeicher mit einer Einspeise-/Bezugsleistung von bis zu 25 MW können Sie über unser Anfrageformular einreichen. Bitte geben Sie im Formular "Antragsstellung für Batteriestromspeicher" an, dass ein netzneutraler Anschluss gewünscht.

Ein Anspruch auf die Erteilung eines FCA besteht nach § 17 Abs. 2b EnWG nicht. FCAs werden im Rahmen definierter Kriterien vergeben und werden bereitgestellt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und die dafür benötigten Kapazitäten verfügbar sind.

Unser Ziel ist es, im dritten Quartal 2026 mit dem Roll-Out unseres FCA-Portfolios für Batteriespeicher (Stand-Alone und Co-Location), Begrenzungen für Biogasanlagen und Überbauungen von EE-Anlagen zu starten.

Nein.
Der Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, seine Erzeugung und/oder Bezug zu begrenzen, damit er nicht mehr Strom ins Netz einspeist oder entnimmt, als an dem Netzanschluss unter Berücksichtigung der FCA-Einschränkungen zulässig ist.

FAQs - Batteriespeicher (Stand-Alone)

Der reguläre Rollout ist voraussichtlich im dritten Quartal 2026 vorgesehen.

FCA-Restriktionen für Batteriespeicher (Stand-Alone) werden dauerhaft festgelegt. Sie gelten für die gesamte Laufzeit des Anschlussverhältnisses, sofern keine technischen oder regulatorischen Änderungen eine Anpassung erforderlich machen.

Die Vorgaben in Bezug auf Blindleistung werden in einem Kundeninfo-Dokument in Kürze bereitgestellt.

Die Vorgaben in Bezug auf die Teilnahme am Regelarbeitsmarkt werden in einem Kundeninfo-Dokument in Kürze bereitgestellt.

Für die Ermittlung des regelbasierten Leistungsbandes sind mindestens ein Windpark und/oder eine PV-Freiflächenanlage im Umkreis von 25 km um den Standort des Speichers zu berücksichtigen. Alternativ werden Kennzahlen von Referenzanlagen zur Verfügung gestellt, um mit regionalen Wetterprognosen das regelbasierte Leistungsband zu erstellen.

Immer auf dem Laufenden bleiben

Die Entwicklung unserer FCA-Produkte schreitet schnell voran. Gerade im Bereich Batteriespeicher, EEG-Erweiterungen und flexibler Anschlusslösungen wird es in den kommenden Monaten regelmäßig Neuerungen geben – von technischen Präzisierungen über neue Pilotprojekte bis hin zur finalen Markteinführung weiterer Produkte. Über Produktanpassungen wird auf dieser Website informiert.