Anmeldung von Großbatteriespeichern

Batteriespeicher gehören zu den Schlüsseltechnologien des zukünftigen Energiesystems. Sie haben das Potenzial, entscheidend zur Stabilisierung der Stromnetze beizutragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie so positioniert und betrieben werden, dass sie dem Netz zugutekommen. Aus diesem Grund unterscheidet man Batteriestromspeicher danach, wie sie sich auf das Stromnetz auswirken.

Unterscheidung von Batteriestromspeicher in Hinblick auf ihre Wirkung auf das Stromnetz

  • Bei einer netzwirksamen Betriebsweise hat der Batteriestromspeicher die Möglichkeit, jederzeit und ohne Einschränkungen die vollständig vertraglich vereinbarte Anschlussleistung aus dem Stromnetz zu beziehen und in das Stromnetz einzuspeisen.
  • Bei Anschluss eines neuen netzwirksamen Batteriestromspeichers ist es erforderlich, das Stromnetz vorab zu verstärken oder auszubauen, falls die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen.

  • Die Option, einen netzneutralen Batteriestromspeicher anzuschließen, hängt vom jeweiligen Netzanschlusspunkt ab und erfordert eine individuelle Prüfung für jeden Standort.
  • Ein netzneutraler Batteriestromspeicher wird temporär, gemäß Fahrplan in seiner Leistung, die er aus dem Stromnetz bezieht und in das Stromnetz einspeist, durch den Netzbetreiber beschränkt.
  • Die spezifischen Anforderungen an die Fahrweise sowie mögliche zusätzliche Begrenzungen werden für jeden Speicher vertraglich festgelegt. Darüber hinaus können sich aufgrund örtlicher Gegebenheiten (wie beispielsweise Leistungsgradienten) weitere Einschränkungen ergeben.
  • Aufgrund der eingeschränkten Fahrweise muss das Stromnetz vor dem Anschluss des Batteriestromspeichers nicht verstärkt oder erweitert werden (unter Vorbehalt der Einzelfallprüfung)

  • Batteriestromspeicher im Sinne von § 11a EnWG sind nur über ein Ausschreibungsverfahren möglich.

Anmeldung eines Batteriestromspeichers ab 100 kW

Bei Batteriespeicher mit einer Einspeise-/Bezugsleistung von bis zu 25 MW richten Sie Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des nachfolgenden Anfrageprozesses an: eeg-grossanlagen@energis-netzgesellschaft.de.

Für Anfragen zu Batteriespeichern mit einer Einspeise-/Bezugsleistung über 25 MW wenden Sie sich bitte an unseren vorgelagerten Hochspannungsnetzbetreiber, die VSE Verteilnetz GmbH (eeg-grossanlagen@vse-verteilnetz.de).

Anmeldung eines Batteriestromspeichers mit einer Einspeise- und Bezugsleistung bis 25 MW

Die einzureichenden Formulare sind im Download-Center der energis-Netzgesellschaft mbH hinterlegt.

Anfrage nach VDE-AR-N 4110: Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen werden kann:

  • Ausgefülltes Formular „Antragstellung für Großbatteriestromspeicher“
  • TAR Mittelspannung - Anhang E.1 – Antragstellung für Netzanschlüsse
  • TAR Mittelspannung - Anhang E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (nur bei Bezugsanlagen notwendig)
  • TAR Mittelspannung - Anhang E.8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
  • Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
  • Einverständnis der Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
  • ID-Nr. des elektronischen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ).

Um zu verhindern, dass Netzkapazitäten durch Projekte blockiert werden, die keine ausreichende Realisierungswahrscheinlichkeit haben, muss der Netzanschlussnehmer einen Nachweis über die Planungsreife vorlegen. Bei der Beurteilung der Planungsreife wird die baurechtliche Genehmigungspflicht berücksichtigt und zwischen genehmigungspflichtigen und verfahrensfreien Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife muss bereits bei der Anmeldung zusammen mit den erforderlichen Grundangaben erbracht werden.

Details zum Reservierungsverfahren entnehmen Sie folgender Seite Anmeldung von EEG-Großanlagen - energis-Netzgesellschaft mbH unter dem Punkt "Möglichkeit einer befristeten Reservierung von Netzanschlusskapazitäten an dem zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt".