EEG-Großanlagen

Anfrage einer Erzeugungsanlage ab 100 kW

Bei Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu 25 MW richten Sie Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des nachfolgenden Anfrageprozesses an: eeg-grossanlagen@energis-netzgesellschaft.de.

Für Anfragen zu Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung über 25 MW wenden Sie sich bitte an unseren vorgelagerten Hochspannungsnetzbetreiber, die VSE Verteilnetz GmbH (eeg-grossanlagen@vse-verteilnetz.de).

Anfrageprozess für Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung bis zu 25 MW

Die einzureichenden Formulare sind im Download-Center der energis-Netzgesellschaft mbH hinterlegt.

Sobald die Kriterien für ein qualifiziertes Netzanschlussbegehren erfüllt sind (siehe unten), wird die Anfrage unverzüglich zur Netzverträglichkeitsprüfung weitergeleitet.

Eine Rückmeldung an den Anfragenden erfolgt als Tagesauskunft unter Zuweisung des Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8 Abs. 1 EEG innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen werden kann:

  • TAR Niederspannung - Anhang E.1 – Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • TAR Niederspannung - Anhang E.2 – Datenblatt für Erzeugungsanlagen
  • TAR Niederspannung - Anhang E.3 – Datenblatt für Speicher (nur bei Speichern notwendig)
  • Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
  • Einverständnis der Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
  • ID-Nr. des elektronischen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)

    Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen werden kann:

    • TAR Mittelspannung - Anhang E.1 – Antragstellung für Netzanschlüsse
    • TAR Mittelspannung - Anhang E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (nur bei Bezugsanlagen notwendig)
    • TAR Mittelspannung - Anhang E.8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
    • Lageplan mit Flurstückbezeichnung und -kennzeichnung
    • Einverständnis der Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
    • ID-Nr. des elektronischen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)

    Für die befristete Reservierung der Netzanschlusskapazität gelten folgende Voraussetzungen:

    • Vollständige Anfrage
    • Eingangsbestätigung der Beantragung einer für den jeweiligen Energieträger geltenden Genehmigung (z. B. BImschV-Genehmigung, Baugenehmigung) bzw. Zuschlagserteilung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens) bzw. sonstiger Nachweis der Ernsthaftigkeit des Vorhabens bei Anlagen, für die keine einschlägigen Genehmigungserfordernisse bestehen.

    Die Reservierung ist befristet auf 6 Monate. Danach kann sie für weitere 6 Monate verlängert werden, soweit innerhalb der Reservierungsfrist proaktiv durch den Anlagenbetreiber einer der folgenden Nachweise erbracht wird (Projektfortschrittsnachweis):

    • Bestandskräftige energieträgerspezifische Genehmigung oder
    • Vergleichbarer Projektfortschritt, z. B. Abschluss Finanzierungsvereinbarung oder Bestellung wesentlicher Anlagenkomponenten

    und mit dem Formular "Anzeige-Projektfortschritt" bei uns eingereicht wird.

    Für die unbefristete Netzanschlusszusage gelten folgende Voraussetzungen:

    • Baugenehmigung oder anlagenspezifische Genehmigungen bzw. sonstiger Nachweis eines vergleichbaren Projektfortschrittes bei Anlagen, für die keine einschlägigen Genehmigungserfordernisse bestehen und kumulativ
    • Absichtserklärung zum Baubeginn mit Unterschrift und Zeitpunkt

    Es erfolgt ein Widerruf der Zusage, wenn der zugesagte Termin des Beginns der Errichtung der Anlage, vom Anlagenbetreiber verschuldet, nicht eingehalten wird.

    In den folgenden Fällen wird der zugewiesene Netzanschlusspunkt nach Ablauf der jeweiligen Fristen ohne weitere Rücksprache mit Ihnen storniert:

    • Keine fristgerechte Übermittlung aller fehlenden Unterlagen
    • Keine fristgerechte Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail

    Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen.