EEG-Großanlagen

Anfrage einer Erzeugungsanlage ab 100 kW

Bei Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu 25 MW können Sie hier Ihre Anfrage einreichen.

Für Anfragen zu Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung über 25 MW wenden Sie sich bitte an unseren vorgelagerten Hochspannungsnetzbetreiber, die VSE Verteilnetz GmbH.

Anfrageprozess für Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung bis zu 25 MW

Sobald eine vollständige, plausible Anfrage über unser Anfrageformular  eingereicht wurde, wird diese unverzüglich zur Netzverträglichkeitsprüfung weitergeleitet.
Eine Rückmeldung an den Anfragenden erfolgt als Tagesauskunft unter Zuweisung des Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8 Abs. 1 EEG innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Möglichkeit einer befristeten Reservierung von Netzanschlusskapazitäten an dem zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt

Hat das Projekt eine gewisse Planungsreife erreicht, und sollten die Netzanschlusskapazitäten an dem ermittelten Netzanschlusspunkt noch zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, die Netzanschlusskapazitäten zu reservieren.
Hierfür sind die entsprechenden Nachweise per Mail unter Angabe der Projektnummer an eeg-grossanlagen@energis-netzgesellschaft.de  zu senden.

Im Folgenden sind die einzelnen Reservierungsstufen je Anlagenart dargestellt:

Stornierung von Reservierungen der Netzanschlusskapazität

Die Reservierung wird automatisch storniert, wenn innerhalb der Frist der jeweiligen Reservierungsstufe kein erforderlicher Nachweis zur Erreichung der folgenden Stufe bei uns eingeht. Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen. 
 
Sollte es zu einer Verzögerung bei behördlichen Genehmigungen (z. B. BImSchG, Baugenehmigung) kommen, kann die aktuelle Reservierungsstufe um bis zu 6 Monate verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechendes behördliches Schreiben, welches unterschrieben ist und den Grund der Verzögerung darstellt. Es muss ersichtlich werden, dass die Verzögerung nicht vom Anlagenbetreiber verschuldet ist. 
 
Bei einer netzbetreiberseitigen Netzausbaumaßnahme läuft das Reservierungsverfahren gewöhnlich weiter. Sofern die Maßnahme nicht bis zum Ende des Reservierungsverfahrens abgeschlossen ist, bleibt die Reservierung bis zum Abschluss der Maßnahme aufrechterhalten.  

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Leistungsreservierung

Legen Sie eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Behörde vor, dass die Verzögerung nicht durch Sie verursacht wurde (z.B. fehlende Unterlagen oder versäumte Termine). Danach verlängern wir die aktuelle Stufe um weitere sechs Monate.

Das Verfahren läuft regulär weiter. Reichen Sie die erforderlichen Nachweise zum Planungsfortschritt ein. Ist der Netzausbau am Ende der letzten Stufe noch nicht abgeschlossen und ein Netzanschluss mit reduzierter Leistung nicht möglich, verlängern wir die letzte Stufe bis zum Abschluss der Netzausbaumaßnahme.

Ja, liegt Ihnen ein Nachweis für eine höhere Planungsstufe vor, können Sie in die entsprechende Stufe wechseln. Die Zeiten der vorherigen Stufen werden Ihrer aktuellen Stufe hinzugerechnet.

Je nach Projektgröße (Leistung) und Energieträger unterscheiden sich Anforderungen, Genehmigungen und Zeiträume. Deshalb gibt es unterschiedliche Verfahrensvarianten, die auf die jeweiligen Projektbedingungen zugeschnitten sind.

Senden Sie den Nachweis spätestens am Tag vor Ablauf Ihrer aktuellen Stufe. So verlängern Sie ohne Unterbrechung. Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, müssen wir den Vorgang stornieren.